Was ist das BDSG? Das Bundesdatenschutzgesetz einfach erklärt
Wer sich in Deutschland mit Datenschutz beschäftigt, stößt schnell auf zwei Abkürzungen: DSGVO und BDSG. Während die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das europaweit einheitliche Fundament bildet, ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die nationale Ergänzung für Deutschland.
Doch was genau regelt das BDSG, wie unterscheidet es sich von der EU-Verordnung und was müssen Unternehmen in der Praxis beachten?
1. Was ist das BDSG?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das zentrale nationale Gesetz zur Regelung des Datenschutzes in Deutschland. Mit dem Inkrafttreten der europäischen DSGVO im Mai 2018 wurde das Gesetz grundlegend überarbeitet (oft als BDSG-neu bezeichnet).
Das BDSG ersetzt die DSGVO nicht, sondern ergänzt und konkretisiert sie. Das ist möglich, weil die europäische DSGVO an vielen Stellen sogenannte Öffnungsklauseln enthält. Diese erlauben es den EU-Mitgliedstaaten, für bestimmte Bereiche eigene, detailliertere Regeln zu erlassen.
2. DSGVO vs. BDSG: Welches Gesetz gilt wann?
Grundsätzlich gilt in der Europäischen Union der Anwendungsvorrang des EU-Rechts. Das bedeutet:
Im Zweifelsfall geht die DSGVO vor.
Das BDSG kommt immer dann ins Spiel, wenn die DSGVO dem deutschen Gesetzgeber Spielraum gelassen hat oder spezielle nationale Sachverhalte geregelt werden müssen.
Man kann sich das Verhältnis wie ein Haus vorstellen: Die DSGVO ist das tragende Fundament und das Mauerwerk, während das BDSG den Ausbau für die spezifischen Räume im deutschen Rechtssystem übernimmt.
Fazit: DSGVO und BDSG bilden eine Einheit
Das BDSG ist keineswegs veraltet oder durch das EU-Recht überflüssig geworden. Es ist das Präzisionswerkzeug des deutschen Gesetzgebers, um wichtige nationale Besonderheiten – insbesondere den Schutz von Mitarbeiterdaten und klare Richtlinien für Unternehmen – rechtssicher auszugestalten.
Für Unternehmen bedeutet das: Ein vollständiges Datenschutzmanagement in Deutschland muss immer beide Gesetzeswerke im Blick behalten.
