Informationspflicht bei KI-Bildern und -Videos: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ob fotorealistische Produktfotos, Werbeclips oder synthetische Avatare – Werkzeuge wie Midjourney, DALL-E, Sora oder HeyGen gehören mittlerweile zum Standardrepertoire in Marketing und Unternehmenskommunikation. Doch die Zeiten, in denen KI-generierte Medien ohne Transparenzhinweis veröffentlicht werden durften, sind vorbei. Mit dem europäischen Gesetz über Künstliche Intelligenz (EU AI Act) gelten klare Vorgaben für die Kennzeichnung synthetischer Inhalte.
Welche Pflichten bestehen genau, wo gibt es Ausnahmen und wie setzen Unternehmen die Kennzeichnung rechtssicher um?
1. Der EU AI Act: Transparenz als Grundprinzip (Art. 50 AI Act)
Der europäische AI Act setzt auf ein risikobasiertes Modell. Für den Einsatz generativer KI sieht Artikel 50 des AI Acts spezifische Transparenz- und Informationspflichten vor, die Verbraucher vor Täuschung und Fälschungen (Deepfakes) schützen sollen:
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte (Art. 50 Abs. 2): Wer ein KI-System nutzt, das Bild-, Audio- oder Videoinhalte generiert oder manipuliert, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt wurden.
Maschinenlesbare Wasserzeichen: Entwickler und Bereitsteller von KI-Systemen sind verpflichtet, KI-Outputs so zu kennzeichnen, dass sie in einem maschinenlesbaren Format erfasst werden können (z. B. über C2PA-Metadaten).
Deepfakes und Informationsmedien (Art. 50 Abs. 4): Wenn Inhalte Personen oder reale Ereignisse vortäuschen, die echt wirken, ist eine gut sichtbare und eindeutige Kennzeichnung zwingend vorgeschrieben.
2. Wo gilt die Informationspflicht nicht? (Ausnahmen)
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen rein technischer Bearbeitung und der Erzeugung neuer Inhalte. Die Kennzeichnungspflicht greift in der Regel nicht bei:
Bloßer Bildbearbeitung: Rein technische Korrekturen wie Rauschunterdrückung, Zuschnitt, einfache Farbanpassungen oder das Nachschärfen von echten Fotos lösen keine Pflicht aus.
Offensichtlicher Fiktion / Satire: Für erkennbar künstlerische oder satirische Werke gelten erleichterte Bedingungen, sofern der Fiktionscharakter für das Publikum auf den ersten Blick ersichtlich ist.
⚠️ Achtung vor dem UWG (Wettbewerbsrecht): Wer KI-generierte Produktfotos im Online-Shop einsetzt und damit vortäuscht, es handle sich um reale Fotos tatsächlicher Ware, riskiert Abmahnungen wegen irreführender Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
3. Praktische Umsetzung: So kennzeichnen Sie richtig
Um rechtliche Risiken, Abmahnungen oder Imageverluste zu vermeiden, empfiehlt sich ein zweistufiges Vorgehen:
Sichtbare Text-Kennzeichnung: Setzen Sie bei veröffentlichten Medien einen klaren Hinweis direkt ins Bild/Video oder in die Bildunterschrift bzw. den Begleittext:
„Bildhinweis: Mit Unterstützung von KI generiert“
„Visualisierung / Symbolbild erzeugt durch KI“
Metadaten erhalten: Achten Sie darauf, beim Exportieren oder Komprimieren von Bild- und Videodateien die technischen Metadaten (EXIF/C2PA) nicht zu löschen, da Aufsichtsbehörden und Plattformen zunehmend automatisierte Scans durchführen.
Best Practices für Unternehmen
Erstellen Sie eine interne AI Policy: Verankern Sie klare Regeln in Ihrem Unternehmen, welche Medien wie gekennzeichnet werden müssen, bevor sie auf der Website, in Social Media oder in Werbemitteln landen.
Mitarbeiter sensibilisieren: Schulendes Marketing- und Content-Team verhindert unbedachte Verstöße.
Fazit: Transparenz schafft Vertrauen
Die Informationspflicht für KI-generierte Medien ist kein Kreativitätshemmnis, sondern schützt die Glaubwürdigkeit von Unternehmen. Wer Transparenz als Qualitätsmerkmal begreift und sauber kennzeichnet, schützt sich nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern gewinnt langfristig das Vertrauen von Kunden und Partnern.
Haben Sie Fragen zur rechtssicheren Einbindung von KI-Werkzeugen oder benötigen Sie eine maßgeschneiderte KI-Richtlinie für Ihr Unternehmen? Als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Sie gerne.
